Dรคmmung an technischen Anlagen (Wasser- und Abwasserinstallation) - Maรnahmen
Ungedรคmmte Wรคrmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Rรคumen befinden, sind bis zum 31.12.2005 zu dรคmmen. Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen sind gemรคร Energieeinsparverordnung (EnEV) zu...
Rahmenbedingungen fรผr Planer und Bauherr sind auch beim Bauen im Bestand die Vorschriften des รถffentlichen Baurechts, die die Zulรคssigkeit von baulichen Anlagen, ihre Errichtung, Nutzung, รnderung, Beseitigung und ihre notwendige Beschaffenheit sowie Ordnung, Fรถrderung und...