- Zur Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- BMVI- So hilft der Staat beim Bauen
Aktuell
Vor-Ort-Beratung: ab 01. März 2015 höhere FörderungZuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; max. 800 Euro,
bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro.
Neue Richtline 2014 PDF
Vergleich 2012 und 2014 PDF
www.bafa.de