DĂ€mmung an technischen Anlagen (Wasser- und Abwasserinstallation) - Anforderungen
Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen sind gemÀà Energieeinsparverordnung (EnEV) zu dÀmmen. An ungedÀmmten WÀrmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich in nicht beheizten RÀumen befinden, sind bis zum 31.12.2005 DÀmmungen...Quelle: HeinzeBauOffice
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