Balkon-GelĂ€nder, -FĂŒllungen, -TrennwĂ€nde, -BrĂŒstungen - Anforderungen
BalkonbrĂŒstungen und -gelĂ€nder beeinflussen, wie auch Balkone, die gestalterische Gesamtwirkung einzelner Hausfassaden bis hin zu ganzen...![](../core/bilder/pixel.gif)
Einleitung BalkongelĂ€nder und -brĂŒstungen gehören zu den Gestaltungselementen von GebĂ€uden. BalkonbrĂŒstungen und -gelĂ€nder beeinflussen, wie auch Balkone, die gestalterische Gesamtwirkung einzelner Hausfassaden bis hin zu ganzen GebĂ€udekomplexen. BalkonbrĂŒstungen und -gelĂ€nder sind seitliche und frontseitige Umgrenzungen von Balkonen, die vordergrĂŒndig als Absturzsicherung fĂŒr Personen dienen. Entsprechend ihrer AusfĂŒhrung können sie auch Sicht- und Windschutzfunktionen ĂŒbernehmen. BalkonbrĂŒstungen bestehen aus Mauerwerk (verputzt oder als Sichtmauerwerk), (Sicht-) Beton, Naturstein und anderen Baustoffen. Im Gegensatz zu einer als FlĂ€che geschlossenen BalkonbrĂŒstung sind BalkongelĂ€nder Konstruktionen aus StĂ€ben, Brettern oder anderen Bauteilen, die in einem bestimmten Abstand voneinander angeordnet sind. BalkongelĂ€nder werden oft aus Holz, Metall, Glas, Kunststoff oder Kombinationen dieser Materialien hergestellt; hĂ€ufig anzutreffen im Baubestand sind insbesondere schmiedeeiserne GelĂ€nder. Anforderungen Die an BalkonbrĂŒstungen und -gelĂ€nder gestellten Anforderungen entsprechen in der Regel denen, die nach der DIN 18065 an TreppengelĂ€nder von GebĂ€udetreppen gestellt werden. Teilweise weichen die Vorgaben der DIN 18065 von den in den DurchfĂŒhrungsverordnungen der Landesbauordnungen enthaltenen Treppenbau-Vorschriften ab. Es muss also darauf geachtet werden, in welchem Bundesland die DIN 18065 bauaufsichtlich eingefĂŒhrt ist oder ob die Bestimmungen des Landesrechtes gelten. Zum Schutz von Kindern darf der Abstand zwischen einzelnen Treppenteilen, beispielsweise GelĂ€nderstĂ€ben, gemÀà einiger Landesbauordnungen nicht mehr als 12 cm betragen, um die Absturzgefahr zu vermindern. Sowohl diese Vorgabe als auch weitere in der DIN 18065 festgelegten MindestmaĂe sollten in der Planung betrachtet und hinterfragt werden. GemÀà DIN 18065 gelten folgende TreppengelĂ€nderhöhen: TreppengelĂ€nderhöhen (nach DIN 18065 ) Spalte 1 2 3 Zeile Absturzhöhen GebĂ€udearten TreppengelĂ€nder- höhe min. 1 bis 12 m WohngebĂ€ude und andere GebĂ€ude, die nicht der ArbeitsstĂ€ttenverordnung unterliegen 90 cm 2 bis 12 m ArbeitsstĂ€tten 100 cm 3 ĂŒber 12 m fĂŒr alle GebĂ€udearten 110 cm
Quelle: HeinzeBauOffice