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Dränagen an erdberührten Bauteilen - Anforderungen

Eine Dränage wird angeordnet zur Entwässerung des Bodens vor, über oder unter erdberührten Bauteilen. Sie verhindert die Entstehung von drückendem...


Einleitung Eine Dränage wird angeordnet zur Entwässerung des Bodens vor, über oder unter erdberührten Bauteilen. Sie verhindert die Entstehung von drückendem Wasser. Zu einer Dränageanlage gehören die Dränageschicht; bestehend ausFilterschichten und Sickerschichten , teilweise aus vorgefertigten Dränageelementen , die zugehörigen Dränageleitungen sowie Kontrolleinrichtungen . Für eine Regelausführung sind folgende Anforderungen zu erfüllen. Die Dränage muss filterfest sein. Die anfallende Abflussspende muss in der Dränageschicht drucklos abgeführt und vom Dränagerohr bei einem Aufstau von höchsten 0,2 m , bezogen auf die Dränagesohle, aufgenommen werden. Dränanlagen sind vor Wänden und unter Bodenplatten auszuführen. Die Trennschicht verhindert das Einschlämmen von Zementleim in die Dränageschicht und befindet sich zwischen Bodenplatte und Dränageschicht. Bei folgenden Voraussetzungen kann für die Ausführung einer Dränageanlage vom Regelfall ausgegangen werden: Bei Wänden: Ebenes, leicht geneigtes Gelände Schwache Durchlässigkeit des Bodens Einbautiefe bis 3,00 m Gebäudehöhe bis 15,00 m Länge der Dränageleitung zwischen Hochpunkt und Tiefpunkt < 60,00 m Bei der Bodenplatte: Schwache Durchlässigkeit des Bodens Bebaute Fläche < 200 m2 Die Dränageanlage ist in den Entwässerungsplan aufzunehmen Schutz- und Trennschichten Abdichtungen sind vor mechanischen Beschädigungen und Durchwurzelungen nach DIN 4095 durch geeignete Schutzschichten zu schützen. Eine Vielzahl von Schutzschichtmaterialien sind auf dem Markt verfügbar, wie z. B. Hartschaumschutzplatten, Wellplatten, Noppenbahnen, Drahtgeflechte, Betonsteine und Dränageschutzplatten mit oder ohne Wärmedämmfunktionen (Perimeterdämmung) usw. Geregelt sind Schutzschichten und Schutzmaßnahmen in DIN 18195, Teil 10 . Schutzplatten dürfen erst nach vollständigem Trocknen der Abdichtung angeklebt werden. Bei Dränageanlagen sind vor den Schutzschichten zusätzliche senkrechte Dränageschichten erforderlich. Es gibt kombinierte Dränageschutzschichten sowohl als Dränageschutzplatten, Dränageschutzmatten, Dränageschutzsteine usw., aber auch wasserdurchlässige Auffüllstoffe wie Kies, Sand und Schotter. Schutzschichten sind im Allgemeinen keine Dränageschichten, da sie auch mit Steinschichten oder mit Bahnen verschiedenster Form und aus unterschiedlichen Werkstoffen hergestellt werden können. Diesen Elementen fehlt eine Filterschicht. Sie dürfen nicht als Dränageelemente verwendet werden, auch dann nicht, wenn sie sickerfähige Hohlräume aufweisen und am Wandfuß eine Dränageleitung unter einer Grobkiespackung angeordnet wird. Es können aber mit Dränageelementen in aller Regel geeignete Schutzschichten hergestellt werden. Noppenbahnen dienen dem Schutz der Bauwerksabdichtungen Perimeterplatte Dränelemente als Schutzschicht; Perimeterdämmung mit integrierter Dränung


Quelle: HeinzeBauOffice

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