Grundlage für die weitere Novellierung der Wärmeschutzverordnung - Einbeziehung von Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken (BHKW) in die Rechenmethode zur Ermittlung des Endenergiebedarfs. Tl.1; Energetische Kennwerte von Heizungsanlagen für die Wärmea
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Quelle: fraunhofer
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