Dรคmmung an technischen Anlagen (Wasser- und Abwasserinstallation) - Maรnahmen
Ungedรคmmte Wรคrmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Rรคumen befinden, sind bis zum 31.12.2005 zu dรคmmen. Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen sind gemรคร Energieeinsparverordnung (EnEV) zu...
Die bauphysikalischen Anforderungen, wie die an den Brand-, Schall- und Wรคrmeschutz, die an eine Geschossdeckendรคmmung gestellt werden, richten sich vor allem nach der Lage der Decke im...