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Außenwände aus Beton - Maßnahmen

Die Richtlinie ?Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen? unterscheidet zwischen Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen und verschiedenen...


Einleitung / Instandsetzungsprinzipien Die Betoninstandsetzung erfolgt nach der Richtlinie ?Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen? (Instandsetzungsrichtlinie) des DAfStb (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton), die in den meisten Bundesländern bereits als technische Baubestimmung gemäß den Landesbauordnungen Gültigkeit besitzt. Sie bezieht sich dabei auf Beton und Stahlbeton nach DIN 1045 , DIN EN 206 , kann jedoch auch auf andere Betonbauwerke oder -teile angewendet werden. Die Richtlinie ?Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen? unterscheidet zwischen Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen und vier verschiedenen Instandsetzungsprinzipien: Instandsetzungsprinzip R (Repassivierung) Instandsetzungsprinzip W (Begrenzung des Wassergehaltes) Instandsetzungsprinzip C (Beschichtung der Bewehrung) Instandsetzungsprinzip K (kathodischer Korrosionsschutz) Die Standsicherheit der Betonbauteile wird in der Richtlinie nicht berücksichtigt und sollte ggf. durch einen Fachmann geprüft werden. Die Richtlinie setzt sich allerdings mit der Restnutzungsdauer auseinander. Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen Zu den Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen des Betons zählen nach einer ausreichenden Vorbereitung des Betonuntergrundes Füllen von Rissen und Hohlräumen mit Reaktionsharz, Zementleim oder -suspension (Verpressung ) Ausfüllen örtlich begrenzter Fehlstellen mit Mörtel oder Beton (Spachtelmethode ) Großflächiges Auftragen von Mörtel oder Beton (Flächenbeschichtung ) Auftragen von Hydrophobierungen Auftragen von Imprägnierungen Auftragen von Beschichtungen Diese grundlegenden Maßnahmen können je nach Zielsetzung einzeln oder kombiniert angewendet werden. Schadensbehebung bei Durchfeuchtungen Abgesehen von der Sanierung anderer kleinerer Schäden oder auch der Sanierung ganzer Flächen, steht bei Feuchteschäden im Vordergrund, das bauphysikalische Verhalten der Wand zu verbessern. Um gleichzeitig den unzureichenden Wärmeschutz, Wärmebrücken und mangelhafte Fugen zu sanieren, bietet sich das Anbringen einer Wärmedämmung, z. B. eines Wärmedämmverbundsystems bzw. einer hinterlüfteten Außenwandbekleidung an. Schadensbehebung an Fugen Die Schadensbehebung an Fugen ist für alle Fälle gleich: es führt kein Weg an der kompletten Entfernung des alten Fugenmaterials und der vollständigen Erneuerung der Fugenabdichtung vorbei. Meist ist zusätzlich eine Vorbehandlung der Fugenflanken, z. B. durch Sandstrahlen nötig. Danach erfolgen eine Grundierung und schließlich das Einbringen des neuen Fugendichtstoffs und eine anschließende Glättung. Schadensbehebung bei Ausblühungen und Krusten Ausblühungen Ausblühungen lassen sich in der Regel sehr einfach entfernen. Meist genügt es die betroffenen Stellen mit stark verdünnter Ameisen-, Phosphor- oder Salzsäure abzuwaschen. Im Handel sind so genannte Betonreiniger und Zementschleierentferner erhältlich. Die betroffenen Betonflächen müssen vor der Behandlung gut genässt werden, um das Aufsaugen der Säure in die Kapillarporen zu verhindern, da sich dadurch der Zementstein auflösen könnte. Gleichermaßen muss nach der Behandlung gründlich nachgespült werden. Für die Entfernung von Verkrustungen gelten die gleichen Maßnahmen, jedoch müssen sie vor der Oberflächenbehandlung mechanisch - mit Meißel oder Spachtel - entfernt werden. Untergrundvorbereitung Bei der Behebung sämtlicher Schäden und Mängel muss auf eine sorgfältige Vorbehandlung des Untergrundes geachtet werden. Im Gegensatz zu anderen Baustoffen müssen beim Stahlbeton beide Komponenten, also Beton und Stahl vorbehandelt werden. Bei der Untergrundvorbereitung der Betonfläche steht nach der Entfernung des Altbetons die Vorbehandlung für eine flächige Sanierungsmaßnahme im Vordergrund, z. B. durch sorgfältige Reinigung der Betonoberfläche . Zur Untergrundvorbereitung des Bewehrungsstahles gehört neben dem Freilegen vor allem die anschließende Entrostung . Eingesetzte Verfahren sind: Sandstrahlen , Flammstrahlen oder Hochdruckwasserstrahlen . Schadensbehebung bei Rissen Die Schadensbehebung bei Rissen an Betonbauteilen lässt sich grob in zwei Maßnahmen unterteilen: Maßnahmen bei Rissbildungen ohne Folgeschäden Maßnahmen bei Rissbildungen mit Folgeschäden Bei einzelnen bzw. einer geringen Anzahl von Rissen ohne Folgeschäden mit einer Rissbreite von über 0,3 mm wird entweder eine fachgerechte Verpressung oder das Füllen der Risse mit Reparaturmörtel und ein Schlussanstrich der Oberfläche empfohlen. Bei Rissbreiten bis 0,3 mm genügt ein rissüberbrückender diffusionsdichter Anstrich. Sind aufgrund einer Rissbildung bereits Folgeschäden, wie z. B. Korrosionserscheinungen aufgetreten, ist die nachträgliche Befestigung einer Wärmedämmung , die das schadhafte Bauteil vollständig umhüllt i. A. die beste Lösung, z. B. ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Kleinere Schäden bzw. Mängel, z. B. netzartige Oberflächenrisse und Risse in jungem Beton, lassen sich durch Ausbesserungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten auch ohne großen Aufwand beheben. Schadensbehebung bei Oberflächenschäden, wie z. B. Korrosion der Bewehrungsstähle Bei der Schadenssanierung an den Oberflächen der Außenwände aus Beton unterscheidet man zwischen punktuellen und flächigen Schäden. Punktuelle Schäden können mit der Spachtelmethode ausgebessert werden. Flächige Schäden können durch Flächenbeschichtung , den Auftrag von Spritzbeton oder auch die Verkleidung mit z. B. vorgehängten Fassadenelementen behoben werden. Da die meisten Oberflächenschäden, die nicht auf Risse, Ausblühungen oder Krusten zurückzuführen sind, durch die Korrosion der Bewehrungsstähle entstehen, ist eine Verkleidung jedoch nur dann möglich, wenn der Schaden trotzdem saniert ist. Entscheidend für die Dauerhaftigkeit der Sanierung ist die Wiederherstellung des Korrosionsschutzes der Bewehrung.


Quelle: HeinzeBauOffice

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