AuĂenanstriche und -beschichtungen - MaĂnahmen
Viele Anstriche, die der Witterung ausgesetzt sind, verwittern und verschmutzen im Alter und aufgrund der Schadstoffemissionen.

Einleitung Viele Anstriche, die der Witterung ausgesetzt sind, verwittern und verschmutzen im Alter und aufgrund der Schadstoffemissionen. AuĂenanstriche auf Putz, wie z. B.  mit Binderfarben, haben eine Lebensdauer von ca. 3 - 5 Jahren , Ălfarbe hingegen hat eine Lebensdauer von ca. 5 - 8 Jahren . AuĂenanstriche auf Holz z. B.  bei Fenstern oder TĂŒren haben eine Lebensdauer von ca. 3 - 5 Jahren .  FĂŒr die Neubeschichtung von AuĂenfassaden stehen u. a.  zur VerfĂŒgung: Silikatfarben , Dispersionssilikatfarben , Silikatputze, Streichputze, Kunstharzputze, Silikonharzfarben , Kunststoffdispersionsfarben , Kalkfarben  und Alkydharzfarben .  Beschichtungs- und Anstrichsysteme sind kompliziert aufgebaute Produkte der Bauchemie. Im Regelfall bestehen sie aus einem Grundanstrich (Grundierung) , ggf. einem Zwischenanstrich und einem Deckanstrich .  Feuchtigkeits- oder PutzschĂ€den mĂŒssen vor dem Anstrich saniert werden. Zum Schutz von feuchtigkeitsbelasteten Fassaden gibt es wasserabweisende Anstriche: ImprĂ€gnierungen , Versiegelungen  und Hydrophobiermittel .   Erneuerung des Anstriches   Entfernen alter Anstriche Das Entfernen alter Anstriche wird immer dann notwendig sein, wenn die Beschaffenheit des alten Anstriches als TrĂ€ger fĂŒr einen weiteren Anstrich nicht mehr ausreicht, d. h.  wenn Anstrichrisse, Anstrichablösungen, Blasenbildungen oder stĂ€rkerer Algenbewuchs den Anstrich zerstört haben, der Anstrich keine ausreichende Haftfestigkeit hat oder anstelle eines Dispersionsfarbenanstriches ein Mineralfarbenanstrich aufgebracht werden soll.  Diese Leistung unterliegt den Bestimmungen des Umweltbundesamtes (Gesetz ĂŒber die UmweltvertrĂ€glichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz -  WRMG) vom 20.08.1975 in der Neufassung vom 05.03.1987 (BGBl. I S. 875 ), zuletzt geĂ€ndert am 27.06.1994 (BGBl. I S. 1440)) . Dabei ist zu beachten, dass das Entfernen alter polymerer Beschichtungen (Dispersionsfarben, Kunstharzputze und lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe) möglichst mit umweltfreundlichen, biologisch leicht abbaubaren Abbeizern entfernt werden sollen.  Es sind bei der örtlichen Behörde Erkundigungen einzuholen, welche Vorschriften fĂŒr den Landkreis oder den Stadtbereich zur Anwendung kommen mĂŒssen. Keinesfalls darf die abgebeizte alte Farbe in den Erdboden geschwemmt werden. Es sind Auffangrinnen zu montieren und die alte Farbe mit dem Abbeizmittel in entsprechenden BehĂ€ltern einer SondermĂŒlldeponie zuzufĂŒhren.   AnstrichschĂ€den   Vorbereiten des Untergrundes Um die fachgerechte Erneuerung der AuĂenanstriche und -beschichtungen vornehmen zu können, muss der Untergrund bestimmte Kriterien erfĂŒllen. Die Feuchtigkeit der Wand darf die Ausgleichsfeuchte nicht ĂŒberschreiten. Die TragfĂ€higkeit des Untergrundes muss gegeben sein. Mit Moosen, Algen und Pilzen bewachsene UntergrĂŒnde mĂŒssen speziell vorbehandelt werden. Jeder Untergrund muss vor der Neubeschichtung trocken, tragfĂ€hig und fettfrei sein. Neuer Kalkputz und Zementputz muss ca. 14 Tage  lang durchtrocknen, bevor er gestrichen werden kann. Gipsputz, Gips- und Weichfaserplatten sind stark saugende UntergrĂŒnde. Um die notwendige TragfĂ€higkeit zu erzielen, mĂŒssen saugende UntergrĂŒnde haftgrundvorbehandelt werden. Der Haftgrund kann auch zur Absperrung von Wasserflecken dienen.    Schadensbehebung bei Anstrichrissen Kapillar sperrende Anstrichsysteme verfestigen die OberflĂ€che des Untergrundes und blockieren deren Kapillartrocknung nach innen. Auf ungeeigneten und nicht tragfĂ€hige UntergrĂŒnde (z. B.  stark saugende UntergrĂŒnde durch fehlende Grundierung) aufgebracht, fehlt die notwendige Haftung. Die Eigenspannung des Anstriches erzeugt Risse, durch die Feuchtigkeit und Wasser eindringen.  Schadensbehebung bei Anstrichrissen auf Putz   Schadensbehebung bei Anstrichrissen auf Beton       Schadensbehebung bei VerfĂ€rbungen Hinweise zu Schadensbehebungen bei AnstrichverfĂ€rbungen:  Schadensbehebung bei VerfĂ€rbungen von Anstrichen auf Putz   Schadensbehebung bei VerfĂ€rbungen von Anstrichen auf Beton   Schadensbehebung bei VerfĂ€rbungen von Anstrichen auf DĂ€mmputz       Schadensbehebung bei AnstrichausblĂŒhungen Hinweise zu Schadensbehebungen bei AnstrichausblĂŒhungen:  Schadensbehebung bei AusblĂŒhungen an Anstrichen auf Putz   Schadensbehebung bei AusblĂŒhungen an Anstrichen auf Beton   Schadensbehebung bei AusblĂŒhungen an Anstrichen auf Kalksandstein   Schadensbehebung bei AusblĂŒhungen an Anstrichen auf Porenbeton   Schadensbehebung bei AusblĂŒhungen an Anstrichen auf Leichtbeton   Schadensbehebung bei AusblĂŒhungen an Anstrichen auf Ziegelmauerwerk       Schadensbehebung bei Anstrichablösungen Hinweise zu Schadensbehebungen bei Anstrichablösungen:  Schadensbehebung bei Blasenbildungen in Dispersionsanstrichen   Schadensbehebung bei abblĂ€tternden Anstrichen       Behebung der SchĂ€den und MĂ€ngel durch Ă€uĂere Einwirkung Hinweise zur Behebung von SchĂ€den und MĂ€ngel aufgrund Ă€uĂerer Einwirkungen:  Beseitigung von Schimmelbildung an Fassaden   Beseitigung von biologischem Bewuchs   Beseitigung von Verschmutzungen auf Anstrichen   Schadensbehebung bei AnstrichverfĂ€rbungen   Schadensbehebung bei kreidenden Anstrichen   Beseitigung von AnstrichschĂ€den durch Frosteinwirkung       Graffitientfernung Graffitientfernung Liegt eine optische BeeintrĂ€chtigung der OberflĂ€che durch Graffiti  vor, ist es notwendig die Graffitientfernung umweltschonend und rĂŒckstandslos auf ökologischer Basis durchzufĂŒhren. Die Graffitientfernung ist gerade auf nicht ĂŒberstreichfĂ€higen FlĂ€chen, wie z. B.  Naturstein, Klinker oder Kunststoffen erforderlich. Gestrichene Fassaden dagegen lassen sich in den meisten FĂ€llen wieder zu 100 %  in den Urzustand zurĂŒckversetzen. Zu beachten ist hierbei, dass ein Ăberstreichen zuerst wirtschaftlicher erscheint, jedoch die Gefahr von sichtbaren FarbansĂ€tzen nach dem Ăberstreichen immer gegeben ist. Die Wahl geeigneter Verfahren zur Graffitientfernung  bzw. des zu verwendenden Reinigers hĂ€ngt davon ab, ob eine OberflĂ€che prĂ€ventiv geschĂŒtzt wurde (Anti-Graffitischutz ).  Unterschieden werden die Reinigung von geschĂŒtzten FlĂ€chen und die Reinigung von ungeschĂŒtzten FlĂ€chen. Die Graffitientfernung, Graffitiprophylaxe (Anti-Graffitischutz), Material zur Graffitientfernung und Material zur Graffitiprophylaxe unterliegen dem ?RAL-GĂŒtezeichen Anti-Graffiti?. Die unsachgemĂ€Ăe Anwendung von Reinigungsmitteln und Verfahren kann jedoch zu irreversiblen SchĂ€den an der Bausubstanz fĂŒhren. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass die Reinigungsarbeiten von sachkundigen Betrieben bzw. sachkundigem Reinigungspersonal durchgefĂŒhrt werden. Im Vorfeld einer ReinigungsmaĂnahme sollte immer eine sorgfĂ€ltige Planung von einem Sachkundigen durchgefĂŒhrt werden. Dazu gehört die Ermittlung des chemischen und mineralogischen Aufbaus des Baustoffes, um schĂ€dliche Wechselwirkungen zwischen Baustoff und Reinigungsmittel zu verhindern. Weiterhin sollten MusterflĂ€chen an dem zu reinigenden Objekt angelegt werden und insbesondere bei beschichteten OberflĂ€chen eine Betestung an verdeckter Stelle durchgefĂŒhrt werden.
Quelle: HeinzeBauOffice