Dรคmmung an technischen Anlagen (Wasser- und Abwasserinstallation) - Maรnahmen
Ungedรคmmte Wรคrmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Rรคumen befinden, sind bis zum 31.12.2005 zu dรคmmen. Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen sind gemรคร Energieeinsparverordnung (EnEV) zu...Quelle: HeinzeBauOffice
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