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Dämmung an erdberührten Bauteilen - Anforderungen

Kellerräume werden immer öfter als Wohn- und Aufenthaltsbereiche genutzt und müssen so die Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz (EnEV) erfüllen. Durch Dämmung der erdberührten Bauteile (Perimeterdämmung) kann der Wärmeverlust in beheizten Kellerräumen über...


Einleitung Kellerräume werden immer öfter als Wohn- und Aufenthaltsbereiche genutzt und müssen so die Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz (EnEV) erfüllen. Durch Dämmung der erdberührten Bauteile (Perimeterdämmung) kann der Wärmeverlust in beheizten Kellerräumen über die erdberührten Bauteile nach außen verhindert werden. Das Ergebnis einer norm- und fachgerechten Ausführung ist, unabhängig von den Witterungsverhältnissen, ein angenehmes Raumklima und ein geringer Energieverbrauch. Anforderungen an die Dämmung erdberührter Bauteile An die Dämmung erdberührter Bauteile (Perimeterdämmung ) werden durch Feuchtigkeit, Frost und Temperaturwechsel hohe Anforderungen gestellt. Die zu verwendenden Dämmmaterialien werden durch den ständigen Kontakt mit dem anstehenden Erdreich durch Niederschlagswasser, den Erddruck und durch Verkehrslasten stark beansprucht und müssen deshalb folgende Eigenschaften besitzen: Feuchteunempfindlichkeit, hohe Druckfestigkeit, Verrottungsfestigkeit, gutes und dauerhaftes Wärmedämmvermögen. Perimeterdämmungen werden oft mit Hartschaumdämmplatten aus Polystyrol oder Styropor ausgeführt. Ein dauerhafter Wärme- und Feuchtigkeitsschutz kann durch entsprechende Dämm- und Drän-Systemlösungen ermöglicht werden. Die Bauwerksabdichtung erdberührter Bauteile muss durch den Einbau von Schutzplatten bzw. -matten wirksam gegen thermische Einflüsse und mechanische Beschädigungen beim Verfüllen der Baugrube geschützt werden. Die Perimeterdämmung muss von der Kellerwand bis in den Sockelbereich weitergeführt werden, um Wärmebrücken zu vermeiden. Der sichtbare Teil ist über der Abdichtungsebene zusätzlich zu fixieren und mit einem Armierungsputz zu überarbeiten. Um die äußere Umhüllung eines Gebäudes im erdberührten Bereich zu schließen, ist eine Dämmung der Bodenplatte notwendig. Dies kann auf einer ebenen und gut verdichteten Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte mit Perimeterdämmung erfolgen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an Wärmedämmstoffe sind in der DIN V 4108-10 geregelt. Anforderungen an den Wärmeschutz Soweit beheizte Räume, Decken und Wände an unbeheizte Räume oder an Erdreich grenzen und werden sie ersetzt, erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert, dass außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Dränagen angebracht oder erneuert werden, innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen an Wände angebracht werden, Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert werden, Deckenbekleidungen auf der Kaltseite angebracht oder Dämmschichten eingebaut werden, sind nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) , Anhang 3 , Nr. 5 ?Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich? die Anforderungen gem. nachfolgender Tabelle Zeile 5 a) und b) einzuhalten. Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen Die Anforderungen nach Buchstabe d) gelten als erfüllt, wenn ein Fußbodenaufbau mit der ohne Anpassung der Türhöhen höchstmöglichen Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit ? = 0,04 W/(m2 ·K) ausgeführt wird. Zur Berechnung des Wärmedurchlasswiderstandes bei Bauteilen mit Abdichtung werden gemäß der DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" nur die Schichten unterhalb der Bauwerksabdichtung berücksichtigt. Um beim Wärmeschutznachweis berücksichtigt werden zu können, muss bei außenseitiger Dämmung erdberührter Bauteile der Wärmedämmstoff einer bauaufsichtlichen Zulassung unterliegen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert für bauliche Erweiterungen (Anbau, Ausbau, Aufstockung) von mindestens 30 m3 den gleichen Wärmeschutzstandard wie beim Nachweis für neu zu errichtende Wohngebäude. Die Richtwerte für Außenwände zur Erfüllung der Anforderung für das Gesamtgebäude sind der Tabelle ?Empfohlene Richtwerte? zu entnehmen. Werden Außenwände in kleineren Flächen ersetzt oder erstmalig eingebaut, gelten die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten nach Tabelle ?Zulässige Werte?. Sollte die Außenwand durch einen neuen Außenputz, eine Bekleidung oder eine neue Wärmedämmschicht bautechnisch verändert werden, sind die Anforderungen an den Wärmeschutz nach Tabelle ?Zulässige Werte? geltend. Umfasst die Ersatz- oder Nachrüstmaßnahme weniger als 20 %. der Gesamtfläche der betreffenden Außenwand, entfallen die Anforderungen nach Tabelle ?Zulässige Werte?. Hat eine vorhandene Außenwand einen U-Wert, der den maximal zulässigen Wert nach Tabelle ?Zulässige Werte? unterschreitet, so darf der U-Wert der ersetzten oder erneuerten Außenwand den Wärmedurchgangskoeffizienten U der ursprünglich vorhandenen Außenwand nicht überschreiten. Empfohlene Richtwerte UAW der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenwänden für Wohngebäude Gebäude nach Energieeinsparverordnung (EnEV) Außenwände, die an Außenluft grenzen UAW ? 0,30 ... 0,40 W/(m2 K) Außenwände, die an Erdreich grenzen UAW ? 0,30 ... 0,40 W/(m2 K) Zulässige Werte UAW,zul der Wärmedurchgangskoeffizienten in W/m2 K für Außenwände bestehender Wohngebäude, die erstmals eingebaut, ersetzt oder erneuert werden Außenwände, die an Außenluft grenzen Außenwände, die an Erdreich grenzen Ersatz erstmaliger Einbau UAW,zul ? 0,45 UAW,zul ? 0,50 Neue Ausfachung von Fach- werkwänden Innenseitige Bekleidung oder Verschalung UAW,zul ? 0,50 Außenseitige Bekleidung oder Verschalung UAW,zul ? 0,35 UAW,zul ? 0,40 Mauerwerksvorsatzschalen Einbau von Wärmedämmung UAW,zul ? 0,50 Erneuerung des Außenputzes bei bestehenden Wänden mit UAW,zul ? 0,9 W/(m2 K) Außenseitige Feuchtigkeits- sperre oder Dränage UAW,zul ? 0,40


Quelle: HeinzeBauOffice

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