Grundlage für die weitere Novellierung der Wärmeschutzverordnung - Einbeziehung von Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken (BHKW) in die Rechenmethode zur Ermittlung des Endenergiebedarfs. Tl.1; Energetische Kennwerte von Heizungsanlagen für die Wärmea
Quelle: fraunhofer