Ergรคnzung bzw. Prรคzisierung der fรผr die Nachweisfรผhrung zur Stand- und Tragsicherheit sowie Gebrauchstauglichkeit von Ho.
Werden durch Umnutzung eines Gebรคudes oder durch die Beseitigung von Bauschรคden Eingriffe in die historische Bausubstanz notwendig, so sind die in diesem Zusammenhang stehenden statischen Nachweise nach den bauaufsichtlichen Regeln durchzufรผhren. Gerade bei historischen...Quelle: fraunhofer
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