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Dämmung an technischen Anlagen (Wasser- und Abwasserinstallation) - Maßnahmen

Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, sind bis zum 31.12.2005 zu dämmen. Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu...
Quelle: HeinzeBauOffice
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