Dämmung an technischen Anlagen (Wärmeversorgungsanlagen) - Anforderungen
Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu dämmen. Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich in nicht beheizten Räumen befinden, sind bis zum 31.12.2005 gegen Wärmeverluste zu dämmen. Die Art und...![](../core/bilder/pixel.gif)
Quelle: HeinzeBauOffice
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