ErgĂ€nzung bzw. PrĂ€zisierung der fĂŒr die NachweisfĂŒhrung zur Stand- und Tragsicherheit sowie Gebrauchstauglichkeit von Ho.
Werden durch Umnutzung eines GebĂ€udes oder durch die Beseitigung von BauschĂ€den Eingriffe in die historische Bausubstanz notwendig, so sind die in diesem Zusammenhang stehenden statischen Nachweise nach den bauaufsichtlichen Regeln durchzufĂŒhren. Gerade bei historischen...
Quelle: fraunhofer
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