Grundlage für die weitere Novellierung der Wärmeschutzverordnung - Einbeziehung von Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken (BHKW) in die Rechenmethode zur Ermittlung des Endenergiebedarfes. Tl.2: Energetische Kennwerte von Wärmepumpen sowie Bewertung v
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Quelle: fraunhofer
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