![](../altbauerneuerung/media/kritische_schnittstellen_bei_eigenleistungen.jpg?240616045825)
Die Eigenleistungen im Bereich von Außenanlagen sollten sich auf die Gestaltung der Grünflächen beschränken und mit einem Abstand von etwa 30 cm vor der Gebäudeaußenwand enden. Beim Teilausbau des Kellers als Aufenthaltsraum (z.B. Gästezimmer) sollen zur Vermeidung von Schäden als Wärmedämmung und Bodenbeläge feuchtigkeitsunempfindliche Materialien verwendet werden. Wird der Wärmeschutz von einer innen liegenden Dämmung erbracht, soll der Planer den Bauherrn auf die zu vermeidenden Wärmebrücken entlang der Fensterleibungen oder zwischen Außen- und Innenwänden bzw. Decken hinweisen, da ansonsten die Gefahr der Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besteht.
![Mehr zu diesem Thema Mehr zu diesem Thema](../core/bilder/thema.jpg)
![](../core/bilder/pixel.gif)