Dämmung an technischen Anlagen (Wasser- und Abwasserinstallation) - Maßnahmen
Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, sind bis zum 31.12.2005 zu dämmen. Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu...Quelle: HeinzeBauOffice